RÜCKVERFOLGBARKEIT
Risikosenkend Der einmalige Code auf der Käsemarke ermöglicht die Rückverfolgung des Käses in jeder Phase des Herstellungs- und Distributionsverfahrens. Ist im Herstellungsverfahren etwas falsch gelaufen? Wurde ein Käse durch Mikroorganismen infiziert? Durch den Code kann genau festgestellt werden, welche Partien Käse unsicher sind und aus dem Handel genommen werden müssen. So bleibt der Schaden auf ein Mindestmaß begrenzt.
Gesetzliche Pflicht Durch die Anwendung der Käsemarke erfüllen Sie auch die gesetzliche Pflicht der Rückverfolgbarkeit. Das allgemeine Lebensmittelgesetz (EG Verordnung 178/2002) verpflichtet Sie als Käsehersteller, besonders dafür zu sorgen, dass jedes Produkt zu jedem beliebigen Zeitpunkt in der Herstellungs- und Distributionskette zurückverfolgt werden kann. Dies gilt in zwei Richtungen: sowohl die Herkunft des Käses (beispielsweise Herkunft der Milch) wie auch die Bestimmung des Käses im Einzelhandel müssen bekannt sein.
Authentizität | Qualitätssteuerung
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